Verhinderung der Zinsentstehung durch Schätzung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen
Leitsatz
Der Grund der verzögerten Steuerfestsetzung und etwaige Verschuldensfragen rechtfertigen auch bei auf Grundlagenbescheiden
beruhenden Änderungs-festsetzungen keinen Erlass von Zinsen zur Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen.
Dies gilt auch, wenn die in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wegen der ungeklärten Erbenstellung
des Rechtsnachfolgers und des deshalb fehlenden Zugriffs auf die Nachlassgegenstände nicht bereits vorab im Schätzungswege
angegeben werden können, um so die Zinsentstehung aufgrund einer erst viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erfolgenden
Änderung des Folgebescheids zu verhindern.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 11 DStRE 2022 S. 431 Nr. 7 EFG 2021 S. 1349 Nr. 16 ErbBstg 2022 S. 135 Nr. 6 ErbStB 2021 S. 242 Nr. 8 NWB-EV 2021 S. 282 Nr. 8 UAAAH-83860
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.05.2021 - 4 K 2381/20 AO
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