BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2879/17

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer kommunalabgabenrechtlichen Sache - Festsetzung von Abwassergebühren aufgrund rückwirkender Satzung - Grundrechtsverletzung durch sachlich begründete Rückwirkung der Neuregelung des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW weder vorgetragen noch ersichtlich

Gesetze: Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005

Instanzenzug: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Az: 2 S 1064/17 Beschlussvorgehend Az: 1 K 2131/15 Urteil

Gründe

1Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die sachlich begründete Rückwirkung der Neuregelung des § 20 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur zeitlichen Höchstfrist (BVerfGE 133, 143 ff.) verfehlt oder eine auf einer hypothetischen Festsetzungsverjährung beruhende unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG) vorliegt.

2Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210609.1bvr287917

Fundstelle(n):
VAAAH-83757