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Der DIHK erhält ein neues Gewand und klare inhaltliche Vorgaben
Der Gesetzgeber gestaltet die Kammerstrukturen auf Bundesebene umfassend neu
Das Bundesverwaltungsgericht ( 8 C 23.19, NWB NAAAH-68669) hat im vergangenen Herbst die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zum Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., dem Dachverband der Industrie- und Handelskammern auf Bundes- und Europaebene, verurteilt, [i]Jahn, NWB 11/2021 S. 780weil dessen Organe wiederholt die Kompetenzgrenzen des IHK-Gesetzes (IHKG) verletzt haben. Jetzt hat der Bundesgesetzgeber eine weitreichende Gesetzesreform beschlossen: Am hat der Bundestag den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern der Bundesregierung v. (BT-Drucks. 19/27452) mit den Änderungsvorschlägen des federführenden Wirtschaftsausschusses v. (BT-Drucks. 19/30440) beschlossen. Der Bundesrat wurde am abschließend befasst (BR-Drucks. 523/21, BR-Drucks. 531/21B). Kern der Gesetzesreform ist die Umwandlung des bislang privatrechtlich organisierten DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das neue IHKG tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.