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Nachhaltigkeit | Delegierter Rechtsakt zu den Berichtspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
Nach Art. 8 der EU Taxonomie-Verordnung müssen bestimmte Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von § 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, in ihrer CSR-Berichterstattung die jeweiligen Anteile der auf nachhaltige Aktivitäten entfallenden Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben (KPIs) angeben.
Am hat die EU-Kommission den finalen delegierten Rechtsakt (C(2021) 4987 final) erlassen. Dieser regelt die Offenlegungspflichten für die betroffenen Unternehmen nach Art. 8 der EU Taxonomie-Verordnung. Insbesondere werden in dem delegierten Rechtsakt Inhalt, Ermittlungsmethode sowie Darstellung der zu liefernden Angaben über die drei KPIs näher erläutert. Der delegierte Rechtsakt wird dem europäischen Parlament und dem Rat für einen viermonatigen Zeitraum, der um zwei Monate verlängert werden kann, zur P...