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Betriebsprüfung | Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe im summarischen Verfahren
Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 %) laut nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt wird und keine substantiierten Gründe vorgetragen werden, die eine schlechte Ertragslage nahelegen.