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FG München 20.11.2020 8 K 2655/19

Steuerrecht | Verkauf und Rücküberlassung eines Handys an den Arbeitnehmer kein Gestaltungsmissbrauch

Der Verkauf des Handys durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber und die anschließende Nutzungsüberlassung dieses Handys durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG und kein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO.

In den beiden vom FG München entschiedenen Fällen hatte der jeweilige Arbeitgeber zunächst das Handy des Arbeitnehmers zum Preis von 1 € bzw. 6 € erworben und es ihm anschließend auch zur privaten Nutzung überlassen und dabei die Kosten für den bestehenden, vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag ganz oder teilweise übernommen. Der Arbeitgeber behandelte dies als steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG.

Das [i]Zu niedriger Kaufpreis war unschädlich FG bestätigte die Steuerfreiheit, da der Arbeitgeber ein betriebliches Telekommunikationsgerät überlassen hatte. Ein Gestaltungsmissbrauch lag nic...

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