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Steuerrecht | Untervermietung eines Teils der Privatwohnung an GmbH keine vGA bei ordnungsgemäßer Vertragsgrundlage
Die Untervermietung zweier Räume der Mietwohnung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an die GmbH führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei der GmbH, wenn der Mietvertrag zwar kurz gehalten ist, aber alle wesentlichen Kriterien eines Mietvertrags wie die Miete und die vermietete Fläche enthält und auch tatsächlich durchgeführt wird.
Der S war beherrschender Gesellschafter der GmbH. Er vermietete zwei Räume seiner Mietwohnung ab dem als Büroräume an die GmbH und räumte der GmbH auch die Mitbenutzung der Toilette und Teeküche ein. Die Miete sollte monatlich 352,79 € betragen. Das Finanzamt durchsuchte die Räume im Jahr 2014 und fand keine Geschäftsunterlagen der GmbH. Daraufhin setzte es für die Streitjahre 2008 bis 2013 eine vGA in Höhe...