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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der freiwilligen Feuerwehr während seiner – wenn auch „ständigen“ – Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn (Bezug: § 19, § 42d Abs. 1 Nr. 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1 EStG).
Der BFH bestätigte damit die Vorinstanz (, NWB FAAAH-01853, EFG 2019 S. 32). Diese hatte entschieden, die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs (Kommandofahrzeugs) durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr stelle dann keinen geldwerten Vorteil dar, wenn der Leiter, der das Fahrzeug tatsächlich für ca. 160 Einsätze im Jahr nutze und das Fahrzeug bei längeren Abwesenheitszeiten seinem Vertreter überlasse, verpflichtet sei, das Fahrzeug ständig – auch zu p...