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Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte – Antragsrecht der Erben
(1) Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu (entgegen Ziff. 8.7 DV KraftSt). (2) Der Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung, den GdB und über das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale ist hinsichtlich dieser Feststellungen Grundlagenbescheid für den Kraftfahrzeugsteuerbescheid über Vergünstigungen für Schwerbehinderte (Bezug: § 3a KraftSG; § 69 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 SGB IX a. F.; § 152 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB IX; § 171 Abs. 10 AO).
(1) Im Urteilsfall war streitig, ob für ein bereits abgemeldetes Kfz noch nach dem Tod eines Behinderten auf Antrag von dessen Rechtsnachfolgern die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte (§ 3a Abs. 1 KraftStG) zu gewähren ist. Das Kfz wurde in letzten Monaten vor dem Tod ...