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§ 24 UStG; Umsatzsteuer beim Ausscheiden von Mitgliedern landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften
Bezug:
Fraglich ist die, wie das Ausscheiden von Mitgliedern landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) im Beitrittsgebiet umsatzsteuerlich zu behandeln ist, wenn die Ansprüche der Mitglieder ganz oder teilweise durch die Zurverfügungstellung von Inventargegenständen erfüllt werden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt dazu folgendes:
Der Auffassung, daß in den vorgetragenen Fällen ein steuerbarer Leistungsaustausch (Lieferung von Inventargegenständen gegen Aufgabe der Mitgliedsrechte) anzunehmen ist, wird zugestimmt.
Nach § 67 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LAG) sind ”die zur Durchführung dieses Gesetzes vorgenommenen Handlungen, einschließlich der Auseinandersetzung nach § 49, frei von Gebühren, Steuern, Kosten und Abgaben”. Die Volkskammer der ehemaligen DDR hat das LAG am – wenige Tage nach Beschluß des Umsatzsteuergesetzes vom – beschlossen. Unter diesen Umständen ist unter den Begriff Steuern in der Befreiungsvorschrift des § 67 LAG auch die Umsatzsteuer zu subsumieren. Demnach ist § 67 LAG als eine neu eingeführte eigenständige Befreiungsvorschrift anzusehen, die neben die Befreiungsvorschr...