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§ 10 UStG; Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsätze aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ab dem
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsätze aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ab folgendes:
Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bewirkt jedes einzelne entgeltliche Spiel einen Umsatz, gleichgültig ob der Spieler einen Gewinn erzielt oder nicht (vgl. BStBl 1959 III S. 20). Entgelt für die Überlassung des Gerätes und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit ist der zum jeweiligen Spiel berechtigende Geldeinsatz abzüglich der Umsatzsteuer. Der Geldeinsatz für das jeweilige Spiel ist entweder
der eingeworfene Geldbetrag
oder
der vom Speicher des Geldspielgerätes abgebuchte Gutschriftbetrag.
Gewinne (Auszahlungen oder Gutschrift im Speicher eines Geldspielgerätes) mindern das Entgelt nicht (vgl. BStBl 1987 II S. 516).
Das Entgelt ist mittels Zählwerk zu ermitteln. Soweit dies nicht geschieht, sind die Umsätze nach § 162 AO zu schätzen.
Aus Billigkeitsgründen ist das Entgelt bei Geräten, die aufgrund der Spielverordnung in der Fassung vor der Zweiten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom (BGBl 1990 I S. 2392) zugelassen sin...