Online-Nachricht - Montag, 12.07.2021

Corona | Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe

Jeder Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 ist zur Abgabe einer Rückmeldung verpflichtet. Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der . Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum Zeit.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW macht u.a. auf Folgendes aufmerksam:

  • Ab Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält. Absender dieser E-Mail ist die Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.

  • Mit den Informationen aus dieser E-Mail müssen Sie die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 vornehmen. Es wird darum gebeten, ausschließlich das in der E-Mail verlinkte Online-Formular zu nutzen. Zusätzlich wird zur Vorbereitung der Angaben eine Berechnungshilfe als PDF-Datei angeboten.

  • Verkürzte Rückmeldung: Bitte senden Sie auch dann das ausgefülltes Rückmelde-Formular, wenn die Soforthilfe bereits vollständig zurückgezahlt wurde. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die verkürzte Rückmeldung zu nutzen. Im Rückmelde-Formular ist dafür das Feld „Verzicht“ vorgesehen. Sie können dort auch die eventuell bereits erfolgte Rückzahlung angeben.

  • IBAN: Bitte verwenden Sie für eine (auch anteilige) Rückzahlung der Soforthilfe ausschließlich die bei der Rückmeldung angegebene IBAN. Sie finden diese IBAN im Rückmeldeformular, in der Anlage der Eingangsbestätigung sowie im Abschnitt 4.3 der vollständigen FAQ. Es handelt sich dabei um dieselbe IBAN, von der die Soforthilfepauschale überwiesen wurde. Damit die Zahlung unmittelbar verbucht werden kann, überweisen Sie bitte nicht an die in früheren Bescheiden angegebene IBAN der Landeskasse. Bei der Überweisung verwenden Sie bitte folgende Angaben, damit Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden kann: Empfänger/Kontoinhaber: Tragen Sie hier bitte die zuständige Bezirksregierung ein, z. B. "Bezirksregierung Köln" Verwendungszweck Feld 1: <Aktenzeichen laut Bewilligungsbescheid> Verwendungszweck Feld 2: „Rückzahlung Corona-Soforthilfe“ Diese Angaben finden Sie auch in Ihrem Rückmeldeformular und in der Eingangsbestätigung.

Hinweis

Das Land Bayern wird kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchführen, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.

Hier gelangen Sie zum ausführlichen FAQ der NRW-Soforthilfe.

Eine Übersicht des BMWi über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW online, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (JT)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-83235