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IWB Nr. 13 vom Seite 521

Das Optionsmodell im Internationalen Steuerrecht

Sergej Müller, Philipp Lucas und Florian Mack

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 528Was dem Gesetzgeber im Zuge des StSenkG im Jahr 2000 nicht gelungen ist, holt er – mit ca. 20 Jahren Verzögerung – nun nach. Durch die Implementierung eines Optionsmodells wird der entscheidende Schritt in Richtung rechtsformunabhängige Besteuerung antizipiert. So soll durch § 1a KStG die Option für Steuerpflichtige geschaffen werden, auf Antrag eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern. Es zeigt sich, dass die Option nach § 1a KStG ein geeignetes Mittel zur Herstellung einer rechtsformneutralen Besteuerung ist. Allerdings sind die möglichen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen – die weitreichenden Konsequenzen der Option sind auch im internationalen Umfeld im Auge zu behalten.

I. Auswirkungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte

[i]Optionsrecht kann auch für ausländische Gesellschaften geltenDie Vorschrift beschränkt sich nicht nur auf inländische Gesellschaften, sondern umfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Gesellschaften, die in der Folge optionsberechtigt sein können. Auch eine beschränkte Steuerpflicht wird über die Anknüpfung des § 2 KStG an den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG sowie den Verweis in § 1a Abs. 1 Satz 3 KStG auf § 50a EStG künftig zu einer Besteuerung inländischer E...

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