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§ 4 UStG; Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut;
Amtliche
Beschaffungsstellen
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (Anlage 2 des BdF-Schreibens vom – IV A 3 – S 7492 – 31/69 – (BStBl 1970 I S. 150) in der Fassung des BdF-Schreibens vom – IV A 3 – S 7492 – 33/92 – (BStBl 1992 I S. 533) durch die beiliegende Liste nach dem Stand vom ersetzt.
Liste
der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind
(Stand: )
A. Amerikanische Truppen
I. Organisationen mit haushaltsrechtlichem Sondervermögen und aus Haushaltsmitteln finanzierte Stellen
Die nachstehenden Organisationen sind Teil der amerikanischen Streitkräfte und haben Anrecht auf die entsprechenden Vergünstigungen im Hinblick auf Abgaben und Beschaffungsmaßnahmen.
Army and Air Force Exchange Service, Europe (AAFES, Europe)
USAREUR Morale, Welfare and Recreation Fund
American Forces Net Work (AFN) Fund
Department of Defense Schools (DODDS) Fund
HQDA MWR Fund (AFRC Garmisch)
The Stars and Stripes Fund
USA Contracting Center (Frankfurt)
Regional Contracting Offices
ASG/BSB MWR Funds
Central Accoun...