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Einfuhr-Fernverkäufe in Sendungen über 150 € – kein IOSS, dafür ein böses Erwachen?
Die mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU eingeführten umsatzsteuerlichen Neuregelungen des Versandhandels stehen in engem Zusammenhang mit dem OSS- und dem IOSS-Verfahren, zwei neuen besonderen Besteuerungsverfahren. Deren Zweck ist u. a., Onlinehändlern die verpflichtende Registrierung in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten zu ersparen. Tatsächlich können Händler ohne Warenlager in der EU durch Bestellungen über 150 € bei Einfuhr-Fernverkäufen aber immer noch zu einer Vielzahl von Registrierungen verpflichtet sein.
I. Rechtslage ab – Blick auf Einfuhr-Fernverkäufe in Sendungen über 150 €
Die an nationale Lieferschwellen geknüpfte Lieferortbestimmung des § 3c UStG a. F. ist zum entfallen. An ihre Stelle traten neue Regelungen zum Leistungsort bei innergemeinschaftlichen (§ 3c Abs. 1 UStG) und Einfuhr-Fernverkäufen (§ 3c Abs. 2 und 3 UStG) sowie eine einheitliche Wesentlichkeitsschwelle von 10.000 € pro Unternehmer für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (vgl. § 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Für Einfuhr-Fernverkäufe unter 150 € wurde ein besonderes Besteuerungsverfahren – das IOSS-Verfahren – eingeführt, um umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtungen zu vermeiden. Bei Sendungen über 150 € i...