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Arbeitsverhältnis | Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
Die Anforderung an einen Koch in einer evangelischen Kindertagesstätte, zum Zwecke der weiteren Berufsausübung bei einer Kirchengemeinde in der Kirche verbleiben zu müssen, erweist sich angesichts des in einer Kindertagesstätte zutage tretenden Ethos der Kirchengemeinde als nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt und als nicht verhältnismäßig.
Der Koch, der 2019 aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, ist bei einer Gesamtkirchengemeinde seit 1995 in einer Kita beschäftigt. Die Kirchengemeinde betreibt ca. 51 Kindertageseinrichtungen mit rund 1.900 Kindern. Sie sieht ihr Handeln und Verständnis vom besonderen Bild der christlichen Dienstgemeinschaft geprägt und meint, [i]Olbertz, NWB 10/2021 S. 703mit dem Kirchenaustritt verstoße der Arbeitnehmer deshalb schwerwiegend gege...