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FG Hessen 25.03.2021 4 K 1788/19, NWB 27/2021 S. 1935

Lohnsteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

Mit Urteil v.  entschied das Hessische FG, dass die erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten dessen Bundeswehrstützpunkt ist.

Anmerkung:

Der Kläger hielt den Stützpunkt nicht für seine erste Tätigkeitsstätte. Er machte deshalb für Fahrten zwischen diesem und seiner Wohnung statt der Pendlerpauschale höhere Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen geltend. Das Finanzgericht hat seine Klage im Wesentlichen abgewiesen und den begehrten höheren Werbungskostenabzug versagt. Nach Ansicht des Hessischen FG sei für die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte entscheidend, dass bereits die Einplanungsentscheidung der Bundeswehr eine Bestimmung des Stützpunktes vornehme, dem der Kläger während seiner Tätigkeit dauerhaft zugeordnet sei. Unerheblich sei, dass der Kläger zum Beginn seiner Tätig...

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