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IDW | Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen
Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.
IDW RH FAB 1.021 enthält detaillierte Hilfestellungen für die handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Pensionsrückstellungen und präzisiert die in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n.F.) enthaltenen Grundsätze einer kongruenten Bewertung.
Die Meldung des IDW vom dazu ist abrufbar unter https://go.nwb.de/i779l. IDW RH FAB 1.021 wird in Heft 7/2021 der IDW Life veröffentlicht.