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Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung bei zu niedriger Konzernumlage
Nach Auffassung des FG Hamburg führt eine zu niedrige Konzernumlage, die von einer Tochter-GmbH an die Mutter-Holding geleistet wird, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Zwar [i]Konzernumlage war zu niedrig wirkt sich die zu niedrige Konzernumlage zugunsten der Tochter-GmbH aus; nach dem sog. doppelten Fremdvergleich sind aber Vereinbarungen auch dann nicht anzuerkennen, wenn sie fremdunüblich zugunsten der GmbH ausfallen. Dies ist der Fall, wenn die Konzernumlage einen festen Prozentsatz der Umsätze der GmbH ausmacht, die Konzernumlage für die Holding nicht kostendeckend ist und wenn eine Überprüfung der Angemessenheit nicht vorgesehen ist.
Im [i]Konzernumlage betrug 6 % der Umsätze der Tochter-GmbHStreitfall ging es um eine GmbH, die im Bereich der Zeitarbeit tätig war, und um ihre Mutter-Holding. Die Holding erbrachte zahlreiche D...