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BFH 20.02.1990 VII R 172/84
Umsatzsteuer; | Umsatzsteuervergünstigung für Düngemittel (§ 12 UStG)
Die Auslegung der Anlage zu § 12 Abs.2 Nr.1 UStG richtet sich allein nach zolltariflichen Vorschriften und Begriffen (). Nach Auffassung des Senats fällt ein tierisches oder pflanzliches Düngemittel, das mit auch nur geringfügigen Mengen anderer Stoffe (z.B. Gips) vermischt worden ist, nicht unter die Nr.38 der Anlage zu § 12 Abs.2 Nr.1 UStG 1967.