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§ 24 UStG; Umsatzsteuer bei Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe ab
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
1. Behandlung der sog. Alt-Verpachtungsfälle
Die Rechtsprechung des BStBl 1980 II S. 613 und vom , BStBl 1988 II S. 922), wonach die Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht unter die Besteuerung nach § 24 UStG fällt, wird in den Fällen, in denen ein landwirtschaftlicher Betrieb vor dem verpachtet wurde, aus Billigkeitsgründen erst ab angewandt. Im übrigen sind Abschnitt 264 Abs. 5 und Abschnitt 215 Abs. 8 Nr. 1 Satz 6 Umsatzsteuer-Richtlinien 1992 zu beachten.
2. Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach vorangegangener Verpachtung
Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach Ablauf der Pachtzeit ist kein Umsatz, der unter die Durchschnittsatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 UStG fällt. Sie unterliegt als Geschäftsveräußerung den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.
3. Verpachtung von Teilen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Die Verpachtung eines lebensfähigen Betriebs unterliegt der Regelbesteuerung ohne Rücksicht darauf, welchen Umfang der vom Verpächter zurückbehaltene Teil hat und ob dieser de...