Die Behandlung von Hamorrhoidalleiden des Vertragsarztes mittels minmalinvasiver Laserchirurgie, bei der die Lasersonde submukös an das erkrankte Gewebe herangeführt und durch Freigabe der Laserenergie das Gewebe lokal begrenzt hochfokussiert koaguliert und/oder durch Dosierung der Gesamtenergie druchtrennt wird, wobei in dem Verfahren jenseits der linea dentata nach kaudal vorgegangen wird, erfüllt nach dem Wortlaut sowohl die GOP 31173 EBM als auch die GOP 31175 EBM. Nach der damit vorzunehmenden systematischen Interpretation ergibt eine Geamtschau des EBM nebst Anhang 2 mit der Systematik des OPS, dass der OPS 5-493.2 und damit die GOP 31173 EBM für die operative Behandlung von Hämorhhoiden spezieller ist als der OPS 5-482.10 bzw. die diesem zugeordnete GOP 31175 EBM.
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.2021 - L 5 KA 4247/18
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