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FISG | Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz am in Kraft getreten
Die am im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vorschriften des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) sind am in Kraft getreten und ab dann anzuwenden, sofern der Gesetzgeber keine Übergangsregelungen formuliert hat. Ohne eine Übergangsregelung normiert sind z. B. bestimmte Pflichten für Vorstände und Aufsichtsräte wie die Einrichtungspflicht für ein angemessenes und wirksames Kontroll- und Risikomanagementsystem (für Vorstände börsennotierter AG), die Sanktionierung der leichtfertigen Abgabe eines unrichtigen Bilanz- oder Lageberichtseids, die Aufsichtsratspflicht zur Überwachung der Abschlussprüfungsqualität sowie die Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses bei PIE, die Information der BaFin als zuständige Stelle im Sinne des ...