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Neuregelungen zum Datenschutz: Ein Update für Website-Betreiber
Reform des Telekommunikations- und Telemedienrechts verabschiedet
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) führt die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zusammen und definiert weitere Anforderungen, die Relevanz für jeden Website-Betreiber haben. Für die Betreiber von Websites bedeutet das vor allem geänderte Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Cookies und bei den PIMS-Einstellungen (Personal Information Management-Systeme).
Das neue TTDSG gilt ab dem : Bis zu diesem Stichtag müssen Unternehmen und andere Betreiber von Websites ihr Telemedium in Einklang mit den neuen Regelungen bringen und ihre Datenschutzdokumentation aktualisieren.
Langfristig werden die neuen Normen durch die europäische ePrivacy-Verordnung abgelöst werden. Mit einem Geltungsbeginn vor 2024 kann jedoch nicht gerechnet werden – ob sich dann die Anforderungen an Cookies erneut ändern werden, ist bislang völlig offen.