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Aktuelle Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.
Löschung des Geschäftsführers
Der Beschwerdeführer ist als Geschäftsführer einer GmbH im Handelsregister eingetragen, obwohl ihm diese Tätigkeit untersagt ist. Das Registergericht teilt mit, dass es beabsichtigt, die Eintragung als Geschäftsführer von Amts wegen zu löschen. Der Beschwerdeführer erklärt daraufhin, dass er abberufen und zwei neue Geschäftsführer bestellt wurden. Eine Löschung von Amts wegen sei nicht mehr erforderlich, da diese auch mit der angemeldeten Eintragung erreicht werden kann.
Liegt ein Mangel vor, kann das Registergericht grds. von Amts wegen eine Eintragung im Register löschen. Allerdings ist diese aufwendigere Löschung dann nicht erforderlich, wenn das Ziel auch aufgrund einer „einfachen“ Anmeldung erreicht werden kann.
Leitsatz: Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.
Begründung der öffentlichen Zustellung
Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe ...