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Steuern mobil Nr. 7 vom 01.07.2021

Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf eines Handys vom Arbeitnehmer für einen Euro

Kauft ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zu einem nicht marktüblichen Preis von z. B. 1 € und stellt es anschließend dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung zur Verfügung, soll nach der Auffassung der Verwaltung in den amtlichen LStH die Übernahme der Verbindungsentgelte durch den Arbeitgeber nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sein. Das FG München hat aktuell in einem solchen Fall die Steuerfreiheit gewährt und einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO verneint.

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Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess, der gleichermaßen für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber interessant ist. Es geht um die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG. Wie Sie gleich hören werden, eröffnen sich interessante Steuerspar-Möglichkeiten.

Nach § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile eines Arbeitnehmers steuerfrei aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb ...

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