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Grünes DRSC?
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsstrategien sowie die damit verbundenen Berichtspflichten und die EU-Taxonomie sehen laut einer Forsa-Umfrage sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Großunternehmen neben der Bewältigung der Corona-Krise als die wichtigsten Herausforderungen für die kommenden zwölf Monate an (vgl. Forsa, ESG-Herausforderungen für Großunternehmen in Deutschland, Berlin 2021, S. 4). Sollen sich Rechnungslegungsstandardsetzer wie das DRSC daher verstärkt auf das Thema „grüne Berichtspflichten“ (als Teil des „green tape“) ausrichten oder als Schuster bei den Rechnungslegungsleisten bleiben?
Contra
Nach § 342a Abs. 4 HGB unterbleibt die Bildung eines politischen Rechnungslegungsbeirats beim BMJV, wenn für die Aufgaben nach § 342 HGB ein privates Rechnungslegungsgremium anerkannt wird. Die Entscheidung zwischen einer (eher) politischen oder einer (eher) politisch unabhängigen Standardsetzung wurde zu Gunsten eines eingetragenen Vereins (e. V.) getroffen, der sich zumindest in der Vergangenheit als unabhängig vermarktete. Bemerkenswerterweise bewertet das DRSC in einer Pressemitteilung ein Schreiben des DRSC und des Rates für Nachhaltige Entwicklung a...