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BMF - IV C 4 - S 7420 a - 1/94

UStG Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen folgendes:

I. Allgemeines

(1) Der Wegfall der Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) ab erfordert im Bereich der Umsatzsteuer-Sonderprüfung neue Regelungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und die Steuerpflicht für innergemeinschaftliche Erwerbe.

(2) Es ist weiterhin notwendig, unabhängig von dem Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung zeitnahe Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch Umsatzsteuer-Fachprüfer vorzunehmen. Da die Anrechnung und die Erstattung der Vorsteuern bereits im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren erfolgt, kann mit der Prüfung zweifelhafter Fälle nicht bis zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer oder bis zur Durchführung einer Betriebsprüfung gewartet werden. Durch die Sonderprüfungen kann insbesondere der unberechtigten Inanspruchnahme von Vorsteuerbeträgen und Umsatzsteuervergünstigungen sowie der nicht rechtzeitigen Versteuerung von Umsätzen wirksam begegnet werden. Außerdem k...

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BMF v. 16.05.1994 - IV C 4 - S 7420 a - 1/94

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