Online-Nachricht - Mittwoch, 30.06.2021

Gesetzgebung | Bundesrat beschließt Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Das Rennwett- und Lotteriegesetz wird modernisiert: Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz beschlossen. Damit werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen.

Hintergrund: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf - es enthält keine Vorgaben zur Besteuerung der nunmehr erlaubnisfähigen Online-Glücksspielformen.

Besteuerung wie bei Wetten

Nach der Neufassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst.

Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 Prozent.

Hinweis:

Das Gesetz wurde am im BGBl I S. 2065 verkündet.

PlenumKOMPAKT, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-82363