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Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR
(1) Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i. S. des § 15 Abs. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird . (2) Der Grundsatz von Treu und Glauben hindert das FA nicht daran, Stipendienzahlungen, die es bei der Einkommensteuerveranlagung eines Mitunternehmers (rechtsirrig) als steuerfreie Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 44 EStG angesehen hat, später in einem gem. § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 173 Abs. 1 AO geänderten Feststellungsbescheid als Sonderbetriebseinnahmen des Mitunternehmers zu erfassen (Bezug: § 15 Abs. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG; § 173 Abs. 1, § 179 Abs. 3 AO).
(1) Zu den mitunternehmeri...