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Erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Günstiger- prüfung nach Eintritt der Bestandskraft
Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreiche Antragstellung gem. § 32d Abs. 6 EStG ermöglicht, ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst (Bezug: § 175 AO).
(1) Auf Antrag des Stpfl. werden nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG anstelle der Abgeltungsteuer die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften i. S. des § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn diese Besteuerung der Kapitaleinkünfte zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern als die Besteuerung auf Basis der Abgeltungsteuer führt (Günstigerprüfung). § 32d Abs. 6 EStG ist eine Billigkeitsmaßnahme, mit der Stpfl., der...BStBl 2015 II S. 806