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Einkommensteuer | Behandlung eines satzungswidrigen, nicht anfechtbaren Gewinnverteilungsbeschlusses als Gewinnverteilungsbeschluss i. S. des § 20 Abs. 2a EStG
Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Beklagte mit Einwilligung der Kläger die Revision gegen das , NWB EAAAF-87123. zurückgenommen hat (Bezug: § 20 Abs. 2a EStG). S. 553
Die Vorinstanz (, NWB EAAAF-87123, EFG 2016 S. 1875) hatte entschieden, dass eine inkongruente Gewinnausschüttung auch im Falle einer anschließenden inkongruenten Wiedereinlage steuerlich anzuerkennen sei, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sei. Allein die Anfechtbarkeit des Gewinnverteilungsbeschlusses beseitige die steuerliche Anerkennung nicht. Allein die einem inkongruenten Gewinnverteilungsbeschluss nachfolgende inkongruente Wiedereinlage des zuvor ausgeschütteten Betrags führe nicht zur Annahme einer missbräuchlich...