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Keine Zwangsbetriebsaufgabe durch Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Die Veräußerung der Hofstelle eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zu dessen zwangsweiser Aufgabe (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3 EStG).
(1) Im Urteilsfall hatte die Ehefrau im Jahr 1973 nach dem Tod ihres Ehemanns, eines Landwirts, die landwirtschaftlich genutzten Flächen nacheinander an verschiedene Pächter jeweils im Ganzen verpachtet und bald danach die Hofstelle veräußert. Spätestens seit dem Jahr 1976 wurden die Einkünfte bei der Ehefrau als solche aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Das sog. Verpächterwahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsfortführung als Verpachtungsbetrieb entfällt zwar, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen des landwirtschaf...