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Fondsstandortgesetz und Vermögensbeteiligungen
I. Gesetzgebungsverfahren
Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines Fondsstandortgesetzes (FoStoG) unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Bundestag-Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/28868 vom ) am angenommen (BR-Drucks. 354/21 vom ). Durch den Finanzausschuss wurden in letzter Sekunde weitere steuerliche Änderungen aufgenommen, die inhaltlich keinen Bezug zum eigentlichen Gesetzeszweck haben. Diese Änderungen sind der bevorstehenden Bundestagswahl und der Notwendigkeit, zuvor noch Regelungen zu verabschieden, geschuldet. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten FoStoG am zugestimmt (BR-Drucks. 354/21 vom ). Das FoStoG vom wurde mittlerweile im BGBl verkündet (BGBl 2021 I S. 1498; vgl. auch Hörster, NWB 2021 S. 1716, NWB QAAAH-80876).
Der Bundesrat hat trotz der Zustimmung zum Gesetzesbeschluss des Bundestags darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen zur Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen nicht ausreichen, um im Wettbewerb um die besten Fachkräfte konkurrieren zu können (BR-Drucks. 354/1/21 vom und 354/21 (Beschluss) vom ). Der Bundesrat...