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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei einer Filmproduktion
Die Hinzurechnung von Mietaufwendungen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG bei einer Filmproduktionsgesellschaft hängt davon ab, ob die angemieteten Kameras und Räume zum fiktiven Anlagevermögen oder aber zum Umlaufvermögen gehören würden, wenn sie im Eigentum der Filmproduktionsgesellschaft stünden.
Für [i]Kriterien für die Zuordnung zum fiktiven Anlagevermögen eine Zuordnung zum fiktiven Anlagevermögen spricht es, wenn die angemieteten Kameras und Räume zur Erzeugung von Leistungen und Produkten eingesetzt werden. Hingegen spricht es für eine Zuordnung zum fiktiven Umlaufvermögen, wenn sie – wie bei Reisevorleistungen, die ein Reiseveranstalter bezieht – quasi Bestandteil des „Produktes Film“ werden.
Nach dem BFH, der die Sache an das FG zurückverwiesen hat, spricht diese Unterscheidung bei den Mieten für die Kameras und Pro...