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Aktuelle Probleme im Zusammenhang mit Eheverträgen von Unternehmern
Überblick zu Lösungsmöglichkeiten
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann ist im Fall der Ehescheidung nach den §§ 1373 ff. BGB ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Gehört zu dem im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigenden Vermögen ein Unternehmen bzw. eine Beteiligung an einem solchen, kann der durch den Zugewinnausgleich bewirkte Liquiditätsabfluss fatale Folgen haben. Es stellt sich daher die Frage, wie dies durch entsprechende ehevertragliche Vereinbarungen auf optimale Weise verhindert werden kann. Darüber hinaus bestehen im Zusammenhang mit der Ehescheidung weitere zu regelnde Fragen – wie der Versorgungsausgleich oder spezifische Besonderheiten –, die in einem Ehevertrag berücksichtigt werden sollten.
Das adäquate Instrument zur Begrenzung des Zugewinnausgleichs und zum Schutz des Unternehmens ist heute nicht mehr die Gütertrennung, sondern eine ehevertragliche Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft.
Dabei bietet der komplette Ausschluss des Zugewinns gegenüber einer gegenständlichen Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus dem Zugewinnausgleich den Vorteil der Einfachheit. In diesem Fall können...