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Fondsstandortgesetz verankert Nachhaltigkeitsreporting
Das neue Fondsstandortgesetz (FoStoG) bringt eine breite Palette an Neuerungen. Es tritt am in Kraft und ändert weite Teile des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Dem aktuellen Zeitgeist entsprechend, zieht der Gesetzgeber mit dem Fondsstandortgesetz u. a. die Zügel in Sachen Nachhaltigkeit an. Im Prinzip wurden die Taxonomie-Verordnung und Offenlegungs-Verordnung ins KAGB integriert. Deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) müssen dann umfassende Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlichen, sowohl für die KVG selbst als auch für die von ihr verwalteten bzw. aufgelegten Fonds. Zudem gelten verschiedene Offenlegungspflichten im Jahresbericht, im Verkaufsprospekt und auf der Homepage des Unternehmens.
Bürokratische Erleichterungen bringt das FoStoG auch. Beispielsweise soll die ...