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Investmentsteuer – Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz (BMF)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2019 I S. 527) wie folgt ergänzt:
Nach der Rz. 7.28 wird folgende Rz. 7.28a eingefügt:S. 246
„Bei einem unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Investmentfonds, dessen gültige Statusbescheinigung mit Gültigkeitsbeginn vor dem noch nicht die zusätzlichen Angaben nach § 7 Absatz 4 Satz 3 InvStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) enthält, wird es nicht beanstandet, wenn abweichend von § 57 Absatz 3 Satz 2 InvStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes eine Erstattung nach § 7 Absatz 5 Satz 2 InvStG durch den Entrichtungspflichtigen durchgeführt wird, sofern dem Entrichtungspflic...