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§ 1 UStG Umsatzbesteuerung der Duales System Deutschland GmbH (DSD)
Bezug:
Die Auffassung, daß die Leistung der DSD an die Nutzer des ”Grünen Punktes” darin besteht, daß den Leistungsempfängern das Recht zur Nutzung einer Marke einräumt, §§ 1, 30, 152 Markenrechtsreformgesetz (vgl. auch § 17 Abs. 1 des bis zum geltenden Warenzeichengesetzes), hält das BMF für vertretbar.
Hiernach ist der Ort dieser Leistung nach § 3 a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 UStG zu bestimmen.