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FG München Urteil v. - 7 K 1162/19 EFG 2021 S. 1118 Nr. 13

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 4 Abs. 1 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Untervermietung eines Raumes in der gemieteten Wohnung des herrschenden Gesellschafters an die GmbH bei kurzer, aber klarer und eindeutiger Regelung der essentialia negotii in einem schriftlichen Mietvertrag und Fehlen von gegen die tatsächliche Durchführung des Mietvertrages sprechenden Anhaltspunkten

Leitsatz

1. Schuldrechtliche Verträge zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen. Das gilt auch für Mietverträge.

2. Daher führt die Untervermietung eines Raumes in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH nicht zu einer vGA, wenn in einem zwar äußerst kurzen, aber ausreichend klar formulierten schriftlichen Mietvertrag die essentialia negotii (Mietobjekt, Mietpreis und Beginn des Mietverhältnisses) geregelt und Anhaltspunkte gegen die tatsächliche Durchführung des Mietvertrages nicht ersichtlich sind. Die gesetzlichen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind auf der Ebene der GmbH nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 27
DStRE 2022 S. 477 Nr. 8
EFG 2021 S. 1118 Nr. 13
GmbH-StB 2021 S. 321 Nr. 10
GmbHR 2021 S. 1064 Nr. 19
KÖSDI 2021 S. 22349 Nr. 8
OAAAH-82115

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FG München, Urteil v. 19.04.2021 - 7 K 1162/19

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