Nießbrauch an einem Kommanditanteil
- Zurechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern
des Gesamthandsvermögens
Leitsatz
Hat der Nießbraucher eines Kommanditanteils nach der vertraglichen
Abrede nicht lediglich die laufenden Verluste, sondern auch die
aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern folgenden Verluste zu
tragen, sind Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des
Gesamthandsvermögens steuerrechtlich ausschließlich dem Nießbraucher
zuzurechnen, soweit dieser als Mitunternehmer anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 7 Nr. 32 DStRE 2022 S. 1178 Nr. 19 EFG 2021 S. 1356 Nr. 16 EStB 2022 S. 33 Nr. 1 ErbStB 2021 S. 247 Nr. 8 KÖSDI 2021 S. 22430 Nr. 10 EAAAH-82098
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 23.03.2021 - 3 K 1861/18
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