Abzug von Refinanzierungskosten
- "Pool-Finanzierung"
Leitsatz
Ein Abzugsverbot von Refinanzierungsaufwendungen aufgrund
der "Pool-Finanzierung" gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1
KStG ist nicht einschlägig, da ein unmittelbarer wirtschaftlicher
Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einnahmen nicht bestehe. Es
fehlt der konkreten Zusammenhang von Passiv- und Aktivgeschäften
bei Kreditinstituten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1396 Nr. 16 EStB 2022 S. 37 Nr. 1 GmbH-StB 2021 S. 322 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2022 S. 122 KÖSDI 2021 S. 22436 Nr. 10 WAAAH-82092
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 13.10.2020 - 1 K 610/19
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