Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet ATAD-Umsetzungsgesetz
Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) beschlossen (BR-Drucks. 468/21 (Beschluss)). Mit dem Vorhaben werden auch die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 um drei Monate verlängert.
Mit dem Gesetz werden der Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) sowie die Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD) reformiert und zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Darüber hinaus wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Änderungen in das Gesetz eingefügt.
So wird die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert. Die Verlängerung gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate. Lesen Sie aus der Vorabveröffentlichung in der NWB 26/2021 den Beitrag von Baum, Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten für 2020,
Damit haben Steuerpflichtige, die die Erklärung selbst erstellen, nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den . Parallel hierzu wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.
Einen Überblick über die Regelungen können Sie unserem ReformRadar zum ATAD-Umsetzungsgesetz entnehmen. Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: Bundesrat online sowie NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
BAAAH-82047