DBA Schweiz | Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz (BMF)
Das BMF hat die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie v. einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen v. und v. veröffentlicht (-CHE/07/10015-16).
Hintergrund: Im Hinblick auf die andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beabsichtigen die zuständigen Behörden, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie vom (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.06.2020) einschließlich der Ergänzungen durch Konsultationsvereinbarungen vom (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.12.2020) und v. (s. hierzu unsere Online-Nachricht 10.5.2021), nicht vor dem zu kündigen.
Dementsprechend wurde in der o.g. Konsultationsvereinbarung Folgendes vereinbart:
Die Konsultationsvereinbarung vom einschließlich der Ergänzungen vom sowie soll mindestens bis zum in Kraft bleiben und vorher nicht gekündigt werden.
Da es sich bei der Konsultationsvereinbarung um eine außerordentliche und zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, werden die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu gegebener Zeit die Situation der COVID-19-Pandemie erneut beurteilen und einander konsultieren.
Quelle: BMF, Schreiben v. 23.6.2021 - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-16; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
PAAAH-81977