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Besteuerung von Grundstücken des Betriebsvermögens
Zehn prüfungs- und praxisrelevante Fälle
Die Besteuerung von Grundstücken des Betriebsvermögens kann in unterschiedlicher Form Gegenstand der Ertragsteuerklausur am zweiten Tag der schriftlichen StB-Prüfung sein. Vor diesem Hintergrund veranschaulicht und vertieft die nachfolgende Fallstudie ausgewählte Schwerpunkte: die Zuordnung zum Betriebsvermögen sowie die Abgrenzung von den Begrifflichkeiten Anschaffungskosten, Herstellungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand.
I. Einführung – Zuordnung von Grundstücken zum Betriebsvermögen
1. Einzelunternehmen
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören regelmäßig Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl. genutzt werden (vgl. R 4.2 Abs. 7 Satz 1 EStR). Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, ist der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen. Der Anteil des Grund und Bodens, welcher zum Betriebsvermögen gehört, ist „unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles zu ermitteln“ (vgl. R 4.2 Abs. 7 Satz 2 EStR).
Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, n...