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GwG | Anforderung an die Identitätsprüfung
Die Übersendung einer notariell beglaubigten Ablichtung des Personalausweises durch einen für unbekannte Erben tätigen Nachlasspfleger ermöglicht es der nach § 2 Abs. 1 GwG verpflichteten Bank nicht, eine den § 12 Abs. 1 und 3, § 13 GwG entsprechende Identitätsüberprüfung vorzunehmen.
Ein Personalausweis als Dokument, anhand dessen die Überprüfung der Identität erfolgen kann (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG), muss dem Verpflichteten im Original von der zu identifizierenden Person vorgelegt [i]Rosner, NWB 4/2021 S. 297werden. Die beglaubigte Ablichtung ermöglichte der Bank auch nicht deshalb eine ordnungsgemäße Überprüfung der Identität des Nachlasspflegers, weil dieser ihr zusätzlich seine Bestallungsurkunde vorgelegt hatte, da diese Urkunde kein amtlicher Ausweis i. S. von § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG ist. Im Übrigen muss sich die Verpflichtete nicht darauf verweisen la...