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§§ 1, 3 UStG
Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen
Bezug:
Mit Bezugsvfg. wurde mitgeteilt, dass die anhängigen Rechtsbehelfe zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen nunmehr entsprechend den vom (UR 1998 S. 61) aufgestellten Grundsätzen und den vom BFH in bisher amtlich noch nicht veröffentlichten Entscheidungen ausgelegten Grundsätzen je nach Einzelsachverhalt entschieden werden können. Zur Information hat die OFD das Urteil vom – V R 69/93 in Ablichtung beigefügt (Anlage 1). Bei der ebenfalls in der Bezugsvfg. angegebenen Entscheidung vom – V R 105/92 handelte es sich um einen Gerichtsbescheid, der als nicht ergangen gilt, weil mündliche Verhandlung beantragt wurde.
In seinem auf Grund der mündlichen Verhandlung zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom – V R 105/92 (s. Anlage 2) gibt der BFH nunmehr verschiedene Kriterien vor, anhand derer das überwiegende Vorliegen betrieblicher Interessen anzunehmen sein kann Besondere Umstände, die eine Beförderung aus betrieblichen Gründen erforderlich machen, können ständig wechselnde Arbeitsstellen sein, wenn
diese auf Grund der jeweiligen Entfernung außerhalb eines ”weiträumigen Arbeitsgebietes” liegen (vgl. Abschn. 37 Abs. 6 LStR)...