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BFH 15.02.1990 IV R 59/89
Einkommensteuer; | Rücklage wegen Betriebsumstellung in der Landwirtschaft (§ 6b Abs.1 Satz 1, Abs.3 EStG)
Nach dem kann ein Landwirt, der seine Milchviehhaltung aufgibt und nur noch Rindermast und Schafhaltung betreibt, eine steuerfreie Rücklage nach § 6b Abs.1 Satz 1 und Abs.3 EStG wegen Betriebsumstellung auch dann bilden, wenn mit der Aufgabe der Milchviehhaltung eine Verkleinerung des landwirtschaftlichen Betriebs einhergeht und die Rücklage auf die Anschaffungskosten eines für die gleichzeitig intensivierte gewerbliche Tätigkeit des Stpfl. angeschafften Wirtschaftsguts übertragen wird.