Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung des (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.5.2021) geändert und die dort getroffene Anwendungsregelung angepasst ().
Danach wird die Anwendungsregelung im wie folgt geändert:
Die Grundsätze dieses Schreibens sind anzuwenden auf Garantiezusagen, die nach dem abgegeben wurden. Für vor dem abgegebene Garantiezusagen wird es nicht beanstandet, wenn die Grundsätze dieses Schreibens bereits angewendet werden.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Grundsätze zu Garantiezusagen branchenunabhängig Geltung beanspruchen und daher über die Anwendung im Kfz-Bereich und für Kfz-Händler hinausgehen.
Das sah eine Anwendung auf Garantiezusagen vor, die nach dem abgegeben wurden.
Quelle: BMF, Schreiben v. 18.6.2021 - III C 3 - S 7163/19/10001 :001 (il)
Fundstelle(n):
UAAAH-81744