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Anwendungsfälle für den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG
Stärkung der vorinsolvenzlichen Sanierung
Nach der Begründung zum StaRUG soll die vorinsolvenzliche Sanierung gestärkt werden. Eingriffe in Arbeitnehmerrechte und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen sind nach dem StaRUG jedoch nicht möglich. Es verbleibt jedoch eine Nomenklatur von Anwendungsfällen, die eine effektive Restrukturierung ermöglichen. Der Beitrag zeigt auf, wie in diesen Anwendungsfällen vorzugehen ist, um die Möglichkeiten des StaRUG zu nutzen. Der folgende Beitrag stellt Anwendungsfälle in der Praxis zum StaRUG, dar, das im Wesentlichen zum in Kraft getreten ist. Hierbei werden insbesondere die vorinsolvenzlichen Restrukturierungsmöglichkeiten und Grenzen für die Restrukturierung von Altschulden (finanzwirtschaftliche Restrukturierung), die Restrukturierung von leistungswirtschaftlichen Sachverhalten und Dauerschuldverhältnissen (operative Restrukturierung) sowie die Restrukturierung von Anteils- und Gesellschaftsrechten (gesellschaftsrechtliche Restrukturierung) näher beleuchtet. Weitergehend grenzt der Beitrag die Gestaltungsmöglichkeiten des StaRUG im Vergleich zu den klassischen Restrukturierungsinstrumenten in der außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren ab.
Mit dem Restrukturierungsplan ist di...